Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein modernes und standardisiertes Werkzeug, um das Ergebnis einer Energieberatung zu dokumentieren. Der Plan setzt auf dem energetischen Ist-Zustand des Gebäudes auf und schlägt sinnvolle und aufeinander aufbauende Sanierungsschritte vor, nach denen das Gebäude im Ergebnis einen sog. Effizienzhaus-Standard erfüllt.
Für jeden Sanierungsschritt erhalten Sie als Auftraggeber in kompakter Form relevante Zusatzinformationen:
- welchen konkreten Nutzen hat der Schritt für die Bewohner?
- welche Kosten fallen zusätzlich zu ohnehin anfallenden Erhaltungsmaßnahmen voraussichtlich an?
- welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- wie amortisieren sich die Investitionen aufgrund der eingesparten Energiekosten?
Die Erstellung eines iSFP durch einen Energieberater wird aktuell mit bis zu 50% bezuschusst (max. 650€ Förderung). Liegt ein Sanierungsfahrplan vor und werden Schritte daraus umgesetzt, erhalten Sie teilweise einen Förderbonus von 5%. D.h. die "Investition" in einen iSFP rechnet sich häufig schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme.
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" bildet die Grundlage für die durch BAFA und KfW umgesetzten Förderprogramme für energie-effizientes Bauen und Sanieren.
In der BEG EM werden sog. "Einzelmaßnahmen" berücksichtigt, mit denen eine energetische Ertüchtigung der verschiedenen Gebäude-Aspekte erreicht wird:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade oder Fenster)
- Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlage)
- Wärmeerzeuger (z.B. Heizung und Warmwasser)
- Heizungsoptimierung (z.B. Einstellung oder hydraulischer Abgleich)
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater
Um die Fördermittel zu erhalten, ist in der Regel die Einbindung eines Energieberaters erforderlich, der die energetische Fachplanung übernimmt, die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung erstellt und am Ende der Maßnahme die Durchführung bestätigt.
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" bildet die Grundlage für die durch BAFA und KfW umgesetzten Förderprogramme für energie-effizientes Bauen und Sanieren.
In der BEG WG wird die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard gefördert. Der Vorteil gegenüber der Durchführung nur einzelner Sanierungsschritte besteht darin, dass das Haus als Ganzes betrachtet und im Ergebnis mit dem sog. Referenzgebäude verglichen wir, das im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) definiert ist. Daher muss nicht für jedes sanierte Bauteil der selbe hohe Standard wie bei Einzelmaßnahmen erreicht werden; Schwachstellen an einer Stelle können anderswo ausgeglichen werden.
Natürlich stellt eine solche Sanierung eine höhere finanzielle und organisatorische Herausforderung dar als die Durchführung einzelner Maßnahmen. Allerdings profitieren Sie im Anschluss von einem Wohnkomfort und einer Energie-Effizienz auf dem Niveau eines Neubaus.
In den Förderbedingungen sind die Einbindung eines Energieberaters und die erforderlichen Leistungen zur energetischen Fachplanung festgeschrieben.
Für den größten Teil der Wohngebäude ist - spätestens bei Verkauf oder Vermietung - das Vorliegen eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden transparent und vergleichbar zu machen.
Je nach Alter des Gebäudes, Ausführung und Anzahl der Wohneinheiten kann ein sog. Verbrauchsausweis ausreichend sein. Zur Erstellung dieses Dokuments werden Verbrauchsdaten aus den vergangenen Jahren erfasst, entsprechend der klimatischen Bedingungen in diesen Jahren korrigiert und mit der Gebäudefläche ins Verhältnis gesetzt. Das Nutzungsverhalten der Bewohner hat natürlich einen deutlichen Einfluss auf das Ergebnis.
Im Gegensatz dazu wird beim sog. Bedarfsausweis die komplette Gebäudehülle zusammen mit Heizung und Anlagentechnik erfasst; aus diesen Informationen wird gemäß vorgeschriebener Normen ein theoretischer Energiebedarf ermittelt, der ebenfalls auf die Gebäudefläche bezogen wird.
Dieses Verfahren ist natürlich aufwändiger, aber ist unabhängig vom Nutzerverhalten und erhöht damit die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden.
In beiden Ausweisen finden Sie Hinweise auf wesentliche Schwachstellen an Ihrem Gebäude und Vorschläge, wie Sie bereits mit geringen Investitionen Energie-Einsparungen erreichen können. Um hier der Einzigartigkeit eines jeden Gebäudes gerecht zu werden, biete ich immer eine Begehung vor Ort als Teil der Leistung an.
In Baden-Württemberg ist zudem gesetzlich vorgeschrieben, beim Heizungstausch einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien nachzuweisen. Der Nachweis kann unmittelbar, aber auch durch Ersatzmaßnahmen erbracht werden.
Gerne berate ich Sie, wie Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung in Ihrem Fall am besten nachkommen.
Leistungen im Bereich der energetischen Fachplanung sind meist integraler Bestandteil der Abläufe, die im Rahmen der Förderprogramme (z.B. BEG EM & WG) vorgeschrieben sind.
In bestimmten Situationen kann es auch sinnvoll sein, diese Leistungen einzeln in Auftrag zu geben.
Im Folgenden einige Beispiele:
- Sie planen Sanierungsmaßnahmen, wollen aber keine Förderung aus der BEG, sondern den Steuerabzug nach §35c in Anspruch nehmen; die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber als Unterstützung sinnvoll und auch hier förderfähig.
- Sie planen eine PV-Anlage und wünschen sich eine unabhängige, überschlägige Auslegung und Ermittlung des Ertrags.
- Sie haben Probleme mit Kondensfeuchte oder sogar Schimmel an den Innenwänden und möchten der Ursache auf den Grund gehen.
- Sie haben einen Großteil Ihrer Fenster getauscht und benötigen daher das gesetzlich vorgeschriebene Lüftungskonzept.
Im Sinne der o.g. Beispiele und auch im Rahmen der in der BEG geförderten Maßnahmen biete ich u.a. folgende Leistungen an
- Wärmebrückenkonzept, z.B. zum optimalen Einbau neuer Fenster
- Luftdichtheits-Konzept
- Lüftungskonzept, z.B. nach dem Tausch von Fenstern
- Termine vor Ort zur Prüfung, ob die energetisch relevanten Arbeiten plangemäß umgesetzt wurden
- Detaillierter Wärmebrücken-Nachweis, inkl. Simulation von Wärmebrücken
- Überschlägige PV-Simulation
- etc.
Sprechen Sie mich gerne bzgl. Ihrer individuellen Fragestellung an!
So einzigartig jedes Gebäude ist, so schwierig ist es, pauschale Angaben zu den Kosten einer Energieberatung bzw. für Leistungen zur energetischen Fachplanung zu machen.
Einen Anhaltspunkt kann Ihnen jedoch die Höhe der förderfähigen Kosten geben, die in den Förderprogrammen des Bundes für die Beratung, Fachplanung und Baubegleitung angegeben sind (s. oben am Beispiel eines iSFP). In vielen Fällen stellen diese eine realistische Obergrenze für die tatsächlich anfallenden Kosten dar. Bei einfachen Einzelmaßnahmen mit relativ geringem Umfang können die tatsächlichen Kosten auch deutlich darunter liegen.
Natürlich haben auch die Komplexität der Architektur und Gebäudeausstattung, die Anzahl betrachteter Varianten oder die Notwendigkeit aufwändigerer Berechnungsverfahren einen Einfluss.
Ich selbst versuche, wo immer möglich Betriebskosten niedrig zu halten und Abläufe zu optimieren. Nicht zuletzt auch aus ökologischen Gründen verzichte ich daher bewusst auf dedizierte Büroräume, arbeite weitgehend papierlos und biete an, Besprechungen (wenn sinnvoll möglich) "online" abzuhalten. Alles mit dem Ziel, dass Sie als Kunde möglichst viel Beratungsleistung bekommen.
Ein Hinweis zu den Kosten von Energieausweisen:
Im Internet finden Sie viele Angebote, Energieausweise sehr günstig erstellen zu lassen. Wenn es Ihnen hauptsächlich um die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung geht, ist dagegen auch überhaupt nichts einzuwenden!
Konkrete und individuelle Vorschläge zum Energiesparen bzw. für gering-investive und wirksame Sanierungs-Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil und Zweck von Energieausweisen. Das setzt aber voraus, dass das Gebäude mit sachkundigem Blick in Augenschein genommen wird. Als regional tätiger Energieberater ist das für mich ein selbstverständlicher Teil der Leistung. Die Kosten fallen im Vergleich zu Online-Anbietern dadurch natürlich etwas höher aus.
Bei online bestellten Bedarfs-Ausweisen ist zudem zu bedenken, dass der Aufwand (und auch die Verantwortung) für die vorschriftsgemäße Ermittlung der Gebäudedaten bei Ihnen liegt.
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